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VGH Baden-Württemberg (7 S 2870/18) | Datum: 10.12.2020
Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Für diese Entscheidung wird zu Lasten des Klägers ein Auslagenpauschsatz in Höhe von EUR 240,-- festgesetzt. [...]